Zuverlässige Wartungen der Tür- und Feststellanlagen gewährleisten unseren Kunden bestmöglichen Schutz ihre Anlagen immer im einwandfreien Zustand ohne jegliche Ausfallzeiten zu betreiben. Unsere von den Herstellern geschulten Kundendiensttechnikern führen in vereinbarten bzw. vorgeschriebenen, regelmäßigen Abständen die erforderlichen Wartungsarbeiten durch.
Dies ist nicht nur aus Sicherheitsaspekten sinnvoll, sondern auch aus ökonomischen Gesichtspunkten (wie z.B. der Lebensdauer der Anlagen)

Unter anderem werden auf Grund der Richtlinien der Berufsgenossenschaft für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore BGR 232 (bisherige ZH 1/494) Abnahmen in Bezug auf Tür- und Feststellanlagen durchgeführt.
Dies wird in Prüfbüchern jeder Antriebseinheit detailliert dokumentiert.

Vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassene Feststellanlagen müssen monatlich vom Betreiber überprüft werden.
Der Betreiber ist verpflichtet, mindestens einmal im Jahr, eine Wartung (Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte) von einem autorisierten Fachbetrieb vornehmen zu lassen.
Diese Wartungen sowie grundsätzliche Abnahmeprüfungen eingebauter Anlagen bieten wir ebenfalls im Rahmen unserer Dienstleistungen an.
Ebenfalls beinhaltet unser Service die Brandschutzprüfungen von Rettungswegsystemen des Herstellers Geze (RWS) und die Brandschutzprüfungen von Fluchtwegsystemen des Herstellers Dorma (FWS).
Alle Arbeiten werden durch geschulte Mitarbeiter mit Zertifikat durchgeführt.

Fa. T.W.S bietet Ihnen Wartungsverträge für folgende Fabrikate an:

 

BLASI KABA record