Hier finden Sie als PDF bereitgestellt den Freistellungsauftrag und die Vorschriften der Gesetzlichen Berufsgenossenschaft für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore.
Diese müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.